Kurz zusammengefasst
- Artikel 4 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025.
- Betroffen sind Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, also auch Betriebe, die ChatGPT oder Copilot im Büro nutzen.
- Verlangt werden Maßnahmen für eine ausreichende KI-Kompetenz der Mitarbeiter, die mit KI arbeiten.
- Ein bestimmtes Zertifikat schreibt die Verordnung nicht vor. Eine Dokumentation der Schulung ist aber sinnvoll.
Was steht in Artikel 4?
Die KI-Verordnung der EU, oft auch EU AI Act genannt, regelt den Umgang mit künstlicher Intelligenz in Europa. Artikel 4 trägt den Titel „KI-Kompetenz“. Er verlangt von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, damit ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Dabei sollen die Vorkenntnisse der Mitarbeiter, ihre Ausbildung und der Zusammenhang berücksichtigt werden, in dem die KI eingesetzt wird.
„Betreiber“ klingt nach großen Konzernen, gemeint ist aber jedes Unternehmen, das ein KI-System im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit verwendet. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025.
Wer ist betroffen?
Betroffen ist Ihr Betrieb, sobald Mitarbeiter beruflich mit KI arbeiten. Typische Beispiele aus dem Alltag:
- Im Büro werden E-Mails, Angebote oder Texte mit ChatGPT oder Copilot formuliert.
- Das Rechnungsprogramm liest Belege automatisch per KI aus.
- Im Marketing entstehen Bilder oder Videos mit KI-Werkzeugen.
- Ein Chatbot beantwortet Kundenanfragen auf der Website.
Die Größe des Betriebs spielt dabei keine Rolle. Auch ein Handwerksbetrieb mit fünf Mitarbeitern fällt darunter, wenn dort KI genutzt wird.
Was bedeutet „ausreichende KI-Kompetenz“?
Die Verordnung beschreibt KI-Kompetenz als die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, um KI sachkundig einzusetzen und sich der Chancen, Risiken und möglichen Schäden bewusst zu sein. Für den Büroalltag heißt das vor allem:
- verstehen, was KI kann und wo sie Fehler macht, etwa erfundene Fakten oder veraltete Informationen,
- wissen, welche Daten in ein KI-Werkzeug eingegeben werden dürfen und welche nicht, zum Beispiel Kundendaten oder Geschäftsgeheimnisse,
- Ergebnisse der KI prüfen, bevor sie weiterverwendet werden,
- Urheberrecht und Datenschutz bei KI-Inhalten beachten.
Wie tief das gehen muss, hängt vom Einsatz ab. Wer nur gelegentlich Texte formulieren lässt, braucht weniger als ein Team, das mit KI Entscheidungen vorbereitet.
Brauche ich ein Zertifikat?
Nein. Die Verordnung schreibt weder ein bestimmtes Zertifikat noch eine feste Stundenzahl vor. Sinnvoll ist trotzdem, die Maßnahmen zu dokumentieren: wer wann geschult wurde, welche Inhalte behandelt wurden und welche Regeln im Betrieb gelten. So können Sie bei Nachfragen zeigen, was Sie getan haben.
So setzen Sie die Pflicht in vier Schritten um
- Bestand aufnehmen: Welche KI-Werkzeuge werden im Betrieb genutzt, und von wem?
- Regeln festlegen: Welche Daten dürfen in welche Werkzeuge? Wer prüft Ergebnisse? Eine kurze, verständliche Richtlinie reicht für den Anfang.
- Schulen: Mitarbeiter, die mit KI arbeiten, praxisnah schulen, am besten mit Beispielen aus dem eigenen Alltag.
- Dokumentieren und auffrischen: Teilnahme festhalten und die Schulung wiederholen, wenn neue Werkzeuge dazukommen.
Fazit
Artikel 4 ist keine Hürde, die Betriebe vom Einsatz von KI abhalten soll. Er sorgt dafür, dass die Werkzeuge mit Verstand genutzt werden. Eine gute Schulung zahlt sich doppelt aus: Sie erfüllt die Pflicht und Ihr Team arbeitet sicherer und besser mit KI.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtliche Einzelfragen wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.